Brandschutztüren

Wir können Ihnen hier schon sehr viel zeigen, aber in unserer Ausstellung wird Ihr Besuch zu einem echten Erlebnis. Alle Produkte hautnah zum Anfassen und Ausprobieren. Möglichkeiten in Farbe und Design zeigen wir Ihnen gerne bei uns in Herborn oder Gießen.

Hörmann Logo

Warum sie im Eigenheim unverzichtbar sind!

Brandschutztüren, auch Feuerschutztüren genannt, dienen als vorbeugender Brandschutz und müssen immer selbstschließend sein. Das heißt, wenn sie offen stehen, müssen sie demnach ohne Wirkung von außen wieder zufallen. Brandschutztüren werden verschiedenen Feuerwiderstandsklassen zugeordnet: So gibt es beispielsweise T30, T60 oder auch T90 Brandschutztüren. Das „T“ steht für „Tür“ und die Zahlen beziffern die Dauer in Minuten, die die Tür im Brandfall mindestens standhält. Somit hält eine T30 Tür beispielsweise mindestens 30 Minuten lang stand. Neben dem Schutz vor Feuer können Brandschutztüren je nach Nutzung und Bedarf auch rauchdicht, einbruchhemmend oder schalldicht sein.

Die Vorschriften für Brandschutz sind von Bundesland zu Bundesland verschieden, da der bauliche Brandschutz auf Länderebene in der jeweiligen Landesbauordnung geregelt ist. Bauherren und Modernisierer sollten deshalb immer vorab klären, welche Vorschriften für Brandschutz im Eigenheim in ihrem betreffenden Bundesland gelten. Aber auch unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben, sind Brandschutztüren in den eigenen vier Wänden unverzichtbar.

Ob der Einbau einer feuerhemmenden Tür notwendig ist, hängt vor allem mit der Nutzungsart ab. In öffentlichen Gebäuden, sehr hohen Gebäuden oder Privathäusern, die an Gewerbebauten angrenzen, gelten daher andere Vorschriften, als beispielsweise in „klassischen“ Ein- und Zweifamilienhäusern.

85115_Stahltueren_DE

HÖRMAMN Brandschutztür Katalog

Schauen Sie sich hier den Katalog zu unserem Brandschutztür Programm von Hörmann an.

Jetzt blättern

Interessantes Thema? Dann empfehlen Sie es weiter!