Wir beraten Sie rund um staatliche Fördermöglichkeiten
Energetische Sanierungsmaßnahmen wie z.B. der Einbau neuer Fenster oder der Austausch einer Haustür helfen nicht nur Energiekosten zu reduzieren und die Umwelt zu schonen. Sie steigern auch den Wert Ihrer Immobilie und werden durch staatliche Förderprogramme gefördert, was eine Ersparnis von bis zu 20% mit sich bringt.
Nachfolgend geben wir gerne einen Einblick in verschiedene Fördermöglichkeiten. Diese Informationen ersetzen jedoch keineswegs eine persönliche Beratung. In einem persönlichen Gespräch erläutern unsere Kolleginnen und Kollegen gerne vor Ort, welche Fördermaßnahmen für Ihr Vorhaben in Frage kommen und welches Einsparpotenzial für Sie vorhanden ist.
Die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) gibt generell drei Wege der Förderung vor. Der wesentliche Unterschied ist die Mittelherkunft des Geldes, welches für die Maßnahme eingesetzt wird sowie der Umfang der Maßnahme.
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle können mit einem Zuschuss von 15% bis 20% gefördert werden. Der gemeinhin bekannte Begriff „BAFA-Zuschuss“ bezeichnet die Zuwendung des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für bestimmte Sanierungs- und Modernisierungsvorhaben. Unter Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle versteht man neben der Dämmung auch den Einbau, die Erneuerung und des Austausch von Türen, Fenstern oder Außentoren. Der Einbau oder der Ersatz von Konstruktionen zum Sonnenschutz für den Wärmeschutz im Sommer oder die verbesserte Tageslichtversorgung gelten ebenfalls als solche Maßnahme.
Der BAFA-Zuschuss wird auf das Konto ausgezahlt. Eine Auszahlung erfolgt jedoch erst, wenn die Prüfung des Verwendungsnachweises vollständig abgeschlossen ist und sämtliche Förderbedingungen eingehalten wurden. Als Berater rund um die Erneuerung Ihrer Fenster, Türen und Co. ist es für uns selbstverständlich, dass wir Ihnen bei der Antragsstellung behilflich sind. Wir kümmern uns gerne um die notwendigen Formalitäten.
KfW steht für Kreditanstalt für Wiederaufbau. Hier wird direkt deutlich: Eine KfW-Förderung ist immer mit einem Kredit verbunden. Je nach Vorhaben und Verwendungszweck sind unterschiedliche Förderungen möglich. Die KfW unterscheidet hier in „Programmen“. So sind z.B. vergünstigte Kredite und/oder Tilgungszuschüsse für die energieeffiziente Sanierung oder den Neubau eines Effizienzhaus möglich. Auch können Maßnahmen zum altersgerechten Umbau gefördert werden.
Je nach Programm gelten unterschiedliche Rahmenbedingungen. Welches Programm für Ihr Vorhaben in Frage kommt und wie sich der genaue Ablauf darstellt, das Erörtern unser Team gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch.
Wer sein Haus oder Wohnung energetisch saniert, kann die Sanierungskosten von der Steuer absetzen. Dieser Steuerbonus für die Sanierung gilt 10 Jahre lang – von 2020 bis Ende 2029. Der Steuerbonus kann von Eigentümern, die ihr Haus oder die Wohnung selbst bewohnen, geltend gemacht werden. Dies gilt im Übrigen auch für Zweit -und Ferienwohnungen. In Deutschland können Sanierungsmaßnahmen, die der Energieeffizienz dienen, steuerlich geltend gemacht werden. Dazu zählen z.B. die Dämmung von Wänden und Dächern, der Austausch von Fenstern oder der Einbau von sommerlichem Wärmeschutz.
Der Steuerbonus erlaubt es, 20 % der Sanierungskosten, verteilt über drei Jahre, von der Einkommenssteuer abzuziehen. Wichtig ist, dass die Maßnahmen von einem Fachbetrieb ausgeführt und durch eine entsprechende Rechnung nachgewiesen werden.
– Austausch von Fenster und Haustüren
– Ertüchtigung vorhandener Fenster, z.B. durch Neuverglasung, Überarbeitung der Rahmen, Verbesserung der Fugendichtigkeit
– Anbringung außenliegender Wärmeschutzsysteme
– Austausch von Garagentoren
– Einbau einbruchhemmender Bauelemente wie Fenster, Türen oder Rollläden
– Maßnahmen zur Verbesserung oder Herstellung der Barrierefreiheit (alters- oder behindertengerechter Umbau)
Neben der beschriebenen Maßnahmen in Bestandsimmobilien bestehen bei Neubau oder Vollsanierung weitere Mittel und Wege, wie Sie bares Geld sparen können. Lassen Sie sich durch unser Team beraten!
Die Antragstellung muss vor Ausführung der Arbeiten erfolgen. Als Fachbetrieb unterstützen wir Sie gerne bei den Formalitäten von Antragsstellung bis zum Abruf der Fördergelder.
Je nach Maßnahme gelten unterschiedliche Anforderungen. So ist bei dem Austausch von Fenstern darauf zu achten, dass die neuen Fenster einen gewissen Uw-Wert aufweisen. Der Uw-Wert beschreibt die Wärmeleitfähigkeit des Materials (je geringer der Uw-Wert, desto weniger Wärmeverlust durch die Fensterscheibe im Winter). Natürlich berücksichtigen wir diese Gegebenheiten im Zusammenhang mit der Realisierung Ihres Projekts, sodass der Bewilligung der Förderung nichts im Wege steht.
Seit dem 01. Januar 2024 ist die Hinzunahme eines Energieeffizienz-Experten (Energieberater) nicht mehr zwingend erforderlich, um einen Antrag zum BAFA-Zuschuss einzureichen. Der Liefer- und Leistungsvertrag mit dem Fensterbauer ist ausreichend. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir stehen Ihnen gerne beratend und begleitend zur Seite.
Antragsberechtigt sind neben Privatpersonen auch Wohnungseigentümergemeinschaften, freiberuflich Tätige, Kommunen und Unternehmen.
Die Antragsstellung (für BAFA Zuschuss und / oder KfW-Kredit) muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Als Vorhabensbeginn gilt der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrag mit dem zur Ausführung beauftragten Unternehmen. Eine Angebotserstellung gilt nicht als Vorhabensbeginn.
Außerdem gelten je nach Förderung und Maßnahme bestimmte energetische Standards, wie z.B. bestimmte U-Werte für Fenster. Welche Voraussetzungen für Ihr Projekt gelten, das erfahren Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch.
Der Ablauf gliedert sich meist in Beratungsgespräch und Angebotserstellung sowie Vorbereitung der notwendigen Unterlagen. Anschließend erfolgt die Antragstellung, ehe die Maßnahme beauftragt bzw. durchgeführt wird. Nach Durchführung der Maßnahmen sind die Nachweise der Umsetzung einzureichen, damit die Förderung ausgezahlt werden kann.
Im Zusammenhang mit einer Kreditbewilligung seitens KfW erfolgt die Auszahlung der Kreditmittel natürlich nach Bewilligung des Antrages VOR der eigentlichen Durchführung. Entsprechende Nachweise sind auch hier nach der Durchführung der Maßnahmen zu erbringen.
Ja, eine Kombination aus Förderungen kann möglich sein. Hier kommt es teilweise auf spezifische Bedingungen der Förderprogramm an. Gerne beraten wir Sie hierzu ausführlich. Grundsätzlich ist die Doppelförderung einzelner Maßnahmen nicht zulässig.
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